Urteil des Bundesverfassungsgerichts: BaföG-Satz ist nicht zu niedrig
Nachdem eine Berliner Studentin den festgelegten BaföG-Satz vor Deutschlands höchstes Gericht brachte, hat dieses die Klage nun abgewiesen. Die Grundpauschale ist demnach verfassungsgemäß. Von Margarethe Gallersdörfer
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Süßes oder Saures? Für eine (inzwischen vermutlich ehemalige) Studentin, die für eine höhere BAföG-Grundpauschale geklagt hatte, ist die Frage entschieden: Das Bundesverfassungsgericht weist ihre Klage zurück. Geklagt hatte die junge Frau, weil die Grundpauschale von 373 Euro pro Monat, die ihr 2014 zustand, ihren Lebensunterhalt während des Studiums nicht sicher decken konnte.