Gelbhaar

das Landgericht Hamburg hat dem RBB im Fall Stefan Gelbhaar auch die Verbreitung weiterer Vorwürfe untersagt. Zwar lag dafür eine weitere eidesstattliche Versicherung vor – diesmal von einer realen Person. Doch die reicht nicht für den Vorwurf, der Politiker „habe systematisch Frauen innerhalb der Partei belästigt“, erklärte das Gericht.