Ratlose Corona-Berater der Senatskanzlei

Anruf bei der Corona-„Hotline“ der Senatskanzlei (90 28 28 28) – ein Checkpoint-Leser will wissen, ob er sich im Park mit seinem Chor zum Singen treffen darf. Die Antwort: „Na, wenn Se sich an die Abstandsregeln halten…“ Hm, aber gilt nicht die Obergrenze von max. 5 Personen? Oder zählt das als religiös-kultische Veranstaltung mit max. 100? Der Corona-Berater fragt im Kollegenkreis, dort gehen die Meinung auseinander.