Behrendt missachtet Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht stoppt die Wahl neuer vorsitzender Richter am Kammergericht. Senator Behrendt setzt sich darüber hinweg. Von Lorenz Maroldt.
Anfang Januar ging beim Checkpoint der Hinweis auf ein merkwürdig anmutendes Besetzungsverfahren in der Justiz ein: Andreas Dielitz, Vorsitzender Richter am Landgericht Potsdam mit Berliner Wohnsitz, hatte sich auf eine von vier freien Vorsitzenden-Stellen am Berliner Kammergericht beworben – Präsident Bernd Pickel sah in dem erfahrenen und bekannten Juristen (u.a. Schwielowsee-Verfahren und Prozess gegen Horst Mahler) den am besten geeigneten Kandidaten.
Es folgt Merkwürdigkeit 1: Im Richterwahlausschuss (besetzt von Mitgliedern der Gerichte, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälten sowie von mehrheitlich rot-rot-grünen Vertretern des Abgeordnetenhauses) verfehlte Dielitz (früher bei der Jungen Union und auf CDU-Vorschlag zehn Jahre lang Richter am Verfassungsgerichts Brandenburgs) die notwendige Zweidrittelmehrheit. So etwas kommt zwar vor – aber anders als üblich verweigerte Justizsenator Dirk Behrendt dem bestplatzierten Bewerber einen zweiten Wahlgang (da hätte die einfache Mehrheit gereicht).
Es folgt Merkwürdigkeit 2: Dielitz legte Widerspruch ein und beantragte Rechtsschutz. Am 18. Dezember ordnete das Gericht an, dass Behrendt bis zur Entscheidung über Dielitz keinen der anderen drei Richter ernennen darf – doch da hatte der Justizsenator bereits gehandelt, allen sonstigen Gepflogenheiten zum Trotz (auch ein neuer Bewerber für die vierte Stelle ist bereits vorgesehen).
Nach Ansicht des missachteten Gerichts, das von den Ernennungen offenbar nichts wusste, besteht die Gefahr, dass der Anspruch von Dielitz auf ein ordentliches Verfahren vereitelt wird – aber genau diese Situation ist durch das voreilige Handeln des Justizsenators jetzt eingetreten: Die Ernennungen sind kaum reversibel.
Weitere Punkte aus dem Beschluss:
+ Der Richterwahlausschuss darf nach Ansicht des Gerichts nicht willkürlich entscheiden (keine „echte Wahl“).
+ Die Entscheidung gegen Dielitz ist für die Richter nach dem Prinzip der Bestenauslese nicht nachvollziehbar.
+ Auch das Argument unterschiedlicher Benotungen in Berlin und Brandenburg ließ das Gericht nicht gelten.
Erfahrene Rechtspolitiker sagten dem Checkpoint, dass sie einen solchen Fall so noch nicht erlebt hätten. In der Justiz ist von einem „kreativen Umgang“ des Senators mit dem Recht die Rede. Behrendts Sprecher sagt: „Zu Einzelpersonalangelegenheiten äußern wir uns nicht.“ Das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist das sicher nicht.