Tempelhofer Feld als riesiger Hinterhof: Bleiben die Innenhöfe frei, wenn das Feld bebaut würde?

Diese Frage richtete Julian Schwarz (Grüne) nun an den Berliner Senat, nach den jüngsten Aussagen von Kai Wegner. Auch das Tempelhofer Feld wird demnach auf Geeignetheit geprüft. Von Anke Myrrhe und Lotte Buschenhagen

Tempelhofer Feld als riesiger Hinterhof: Bleiben die Innenhöfe frei, wenn das Feld bebaut würde?
Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Aber die große Frage unserer Zeit ist ja nicht, ob gebaut werden soll, sondern: wo? Der Regierende will bekanntlich das Tempelhofer Feld freigeben – und greift dabei schon mal etwas zu tief in die Populismus-Kiste. In seiner Gesprächsreihe „Wegner vor Ort“ sagte Wegner Ende Februar: „Ich kann den Berlinerinnen und Berlinern nicht erklären, dass ich Innenhöfe bebauen muss, aber eine Riesenfläche freihalte.“ Würden also die Innenhöfe freibleiben, wenn das Feld bebaut würde?

Das wollte Julian Schwarz (Grüne) nun vom Senat wissen (DS 19 / 18 564), und der antwortet: Diese Schlussfolgerung habe Wegner nie gezogen. Das stimmt zwar, die Wirkung war allerdings eine andere.

Nun stellt Staatssekretär Alexander Slotty klar: „Eine entsprechende Garantie kann vom Senat nicht abgegeben werden.“ Es bestehe kein direkter Zusammenhang zwischen der Bebauung von Hinterhöfen einerseits und einer Bebauung des Tempelhofer Feldes andererseits. „Jedes potentiell geeignete Grundstück ist für sich betrachtet hinsichtlich seiner rechtlichen Voraussetzungen bzw. tatsächlichen Geeignetheit im Hinblick auf seine Bebauung zu überprüfen.“ 

Die tatsächliche Geeignetheit des Tempelhofer Feldes zur Naherholung scheint zwar hinlänglich erwiesen, aber bitte: Drum prüfe, wer sich ewig betoniert. Übrigens wurden im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 kürzlich mehr als genug Flächen (ohne THF-Feld) für die benötigen 222.000 Wohnungen identifiziert – die Stadt ist voller Freiflächen. Vielleicht lassen wir ihr noch etwas Luft zum Atmen?

Was sagen Sie dazu – Innenhof oder Tempelhof? Oder mittig = beides? Hier geht’s zur Abstimmung: