Ungewöhnliche Einnahmequelle: Berlinerin begleicht Millionen-Steuerschuld mit Kunstwerk

Ein Gemälde von stolzen 13,3 Millionen Euro begleicht die Erbschaftssteuer. Dieser Fall tritt so selten ein, dass eigens dafür ein eigener Ausgabetitel eingerichtet werden musste. Von Daniel Böldt und Robert Kiesel.

Ungewöhnliche Einnahmequelle: Berlinerin begleicht Millionen-Steuerschuld mit Kunstwerk
Foto: dpa / Bernd Wüstneck

Wir haben uns die Mühe gemacht, einmal komplett durch den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes zu stöbern und sind dabei auf eine, nun ja, ungewöhnliche Einnahmequelle des Landes Berlin gestoßen.

Auf Seite 12 heißt es: „Zur Tilgung einer Steuerschuld wurden von einer Steuerschuldnerin dem Land Berlin an Geldes statt Kunstwerke übereignet.“ Dabei handelt es sich um die Begleichung einer Erbschaftssteuer, beim Kunstwerk geht es um ein Gemälde im Wert von stattlichen 13,3 Millionen Euro.

Steuerrechtlich ist das alles zulässig (§ 224a der Abgabeordnung: „Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlung statt“). Allerdings kommt es in der Praxis so selten vor, dass im Nachtragshaushalt nun extra ein Ausgabetitel dafür geschaffen muss („Annahme von Kunstgegenständen an Zahlung statt“). Hintergrund: Das Land Berlin muss einmal 13,3 Millionen Euro an sich selbst überweisen, um den Wert der Steuereinnahme gegenüber dem Bund transparent zu machen. Die Frage, die uns nun umtreibt: Hängt das Bild jetzt beim Finanzsenator im Büro?