Gerichtstermin wegen Diskriminierung beim Jugendamt Pankow

In einem Berliner Amt war eine Jugendleiterin mit einem Hakenkreuz-Tattoo negativ aufgefallen. Jetzt wird das Land auf Schadenersatz verklagt – wegen Diskriminierung. Von Lorenz Maroldt

Gerichtstermin wegen Diskriminierung beim Jugendamt Pankow
Ein auf links gedrehtes Hakenkreuz: Das fand die Mitarbeitern des Jugendamts auf ihrem Unterarm völlig unproblematisch. Foto: privat

Zweifelhafte Premiere für Pankow: Wegen der personellen Verwerfungen im Jugendamt (Stichwort Swastika-Affäre) wurde das Land Berlin nach Checkpoint-Informationen auf Schadenersatz verklagt (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, §15) – das hat es im Bezirk bisher noch nicht gegeben. Die mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht wurde auf den 21.4. terminiert. Der betreffenden Teamleitung beim Jugendamt wird aus dem Kollegium seit Monaten selbstherrliches und diskriminierendes Verhalten vorgeworfen. Stadtrat Cornelius Bechtler (Grüne) sagte dem Checkpoint dazu, das Bezirksamt erwarte durch das Urteil „eine Orientierung für zukünftige vergleichbare Sachverhalte“.

Eine Teamleiterin war u.a. damit aufgefallen, dass sie offen eine auf den Unterarm tätowierte Swastika trug (wurde inzwischen verfremdet). Eine vom Bezirksamt beauftragte Expertise kam zu dem Schluss, dass es sich bei dem dargestellten Hakenkreuz um ein buddhistisches Symbol handelt. Nach Mitarbeiterangaben hat die Teamleiterin auch buddhistische Statuen in ihrem Amtszimmer aufgestellt – das wäre ein Verstoß gegen das Berliner Neutralitätsgesetz. Außerdem wird im Kollegium darüber geklagt, dass Beschwerden über das Verhalten der Teamleiterin zu beruflichen Nachteilen geführt hätten.