Welche Auftritte der Senat für „störend“ hält – und welche nicht

Nur nach Dezibel wird angeblich entschieden, wie ein Konzert eingestuft wird. Aber Sarah Connor „stört“ mehr als Herbert Grönemeyer – obwohl beide gleich laut sind. Von Lorenz Maroldt

Welche Auftritte der Senat für „störend“ hält – und welche nicht
Warum „stört“ in Berlin ein Konzert von Sarah Connor mehr als eines von Herbert Grönemeyer? Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Ersatztermine für Herbert Grönemeyer fanden sich allerdings trotzdem nicht. An seinem Song „Musik nur, wenn sie laut ist“ wird es nicht gelegen haben, denn die Genehmigungsbehörde beurteilt den Musiker als „nicht störend/wenig störend“. Sarah Connor dagegen, die wie Grönemeyer auf 94 db kommt, wird dort als „störend“ geführt – klingt ein wenig geschmäcklerisch, ist dennoch angeblich „eine rein emissionstechnische Bewertung“, wie die Verwaltung versichert – frei nach dem Motto von Wilhelm Busch: „Musik wird störend oft empfunden, weil sie mit Geräusch verbunden.“ Schauen wir uns die Liste für die Waldbühne mal an:

Als genehmigt, aber „störend“ gelten Pearl Jam, Iron Maiden, Sarah Connor, Trailerpark, Marteria und Seeed.

Als „weniger störend/ nicht störend“ gelten Mario Barth, Ludovico Einaudi, Eric Clapton, die Schlagernacht des Jahres, Björk, die Berliner Philharmoniker, Nick Cave, Udo Lindenberg, Imagine Dragons, Roland Kaiser, Andreas Gabalier, Die drei ???, Broilers, West-Eastern Divan Orchestra, Jonas Kaufmann, 25 Jahre Radioeins, das Taschenlampenkonzert und Andrea Berg.

Na dann.