Ist das die Lösung für die Ausschreibung fürs Schulessen?
Die versalzene Ausschreibung fürs Schulmittagessen hat am Montag erneut die Berliner Staatssekretäre beschäftigt. Das Problem: Statt des neuen Landesmindestlohns von 12,50 fordert die Ausschreibung nur einen Mindestlohn von 9 Euro für die Beschäftigten der Caterer – was sogar unter dem Mindestlohn im Bund liegt. Aus dem Protokoll der Staatssekretärskonferenz geht nun folgende Lösung hervor: Damit die Küche ab August nicht kalt bleibt, sollen die laufenden Vergabeverfahren fortgeführt werden. „Gegenüber den künftigen Vertragspartner/-innen“ solle aber „deutlich gemacht werden, dass man die Zahlung von 12,50 € Vergabemindestlohn an die Beschäftigten erwarte“.
Andernfalls „würden die Verträge unter Wahrung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist mit Wirkung zum Ende des laufenden Schuljahres gekündigt werden und parallel eine entsprechende Neuausschreibung vorbereitet, so dass ab dem Schuljahr 2021/2022 der neue Vergabemindestlohn für alle Caterer gelte“. Das Problem gibt’s übrigens nicht nur beim Schulessen, sondern betrifft auch andere Ausschreibungen. Die Wirtschaftsverwaltung bereitet deswegen nun Handlungsempfehlungen vor. Besser spät als nie.