Personal- und Geldnot: Senatsverwaltungen sollen „Zukunftskonzept vorlegen“

Und sonst? Sind alle Senatsverwaltungen aufgefordert, bis zum 30. September 2024 „ein Zukunftskonzept“ zu erstellen, „das plausibel darlegt, wie der jeweilige Geschäftsbereich vor dem Hintergrund veränderter Bedingungen und begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen auch zukünftig seinen Kernaufgaben gerecht wird“. Jegliches Handeln soll hierbei in drei Kategorien eingeteilt werden: 1) Tätigkeiten im „Kernbereich staatlicher Aufgaben“, 2) Tätigkeiten, die „darüber hinaus sinnvoll und auch angesichts der veränderten fiskalischen und personellen Rahmenbedingungen weiterhin darstellbar sind“ und 3) Tätigkeiten, die „zukünftig ggf.