Wie Berlins Innensenator die Rigaer 94 befrieden will

Schluss mit Steine schmeißen: Am Montag soll im Abgeordnetenhaus die Situation um das autonome Hausprojekt „Rigaer 94“ besprochen werden. Die CDU-Fraktion will im Innenausschuss Hausverwalter und Eigentümer-Anwalt anhören, die im Juli von Linksextremisten angegriffen wurden. Die Koalition verweigert das. In einem Tagesspiegel-Gastbeitrag beschreibt Innensenator Andreas Geisel seine Sicht der Dinge. Wir zitieren Auszüge:

1) „Der Vorwurf, die rot-rot-grüne Regierung hätte ein Faible für Linksextremisten, ist so absurd und abwegig, dass ich ihn eigentlich gar nicht wiederholen will. (…) Rechtsbrüche werden konsequent verfolgt; jeder richterliche Durchsuchungsbeschluss vollstreckt. Und diejenigen, die dort linken Klassenkampf im Kiez vortäuschen, sind nichts anderes als gewöhnliche Kriminelle, die mit totalitären Methoden ihre Nachbarschaft terrorisieren.“

2) „Der Entscheidungsvorbehalt (der Polizeiführung) wurde übrigens 2012 unter dem CDU-Innensenator Frank Henkel schriftlich fixiert und politisch durchgesetzt. Dass die CDU diesen ‚Henkel-Vorbehalt‘ jetzt benutzt, um Rot-Rot-Grün Tatenlosigkeit vorzuwerfen, gleicht politischer Amnesie.“

3) „Die Vorstellung, die Polizei könnte nach Gutdünken des Innensenators ‚einfach rein mit der Ramme und räumen‘, verfängt vielleicht am Stammtisch, aber nicht vor unseren Gerichten. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass die Rigaer Straße 94 zwar ein Rückzugsort für Kriminelle ist, aber eben auch nur ein in Teilen besetztes Haus.“

4) „Geht man es sachlich an, ist die entscheidende Frage noch immer offen: Wer steht hinter dem Eigentümer? Im Grundbuch steht eine Lafone Investments Limited, eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Großbritannien. Dieser ‚Limited‘ ist es in den vergangenen Jahren mehrfach nicht gelungen, die deutschen Gerichte davon zu überzeugen, dass sie rechtswirksam Geschäftsführer bestellt hat“

5) „Von zentraler Bedeutung ist, dass es zu einer zivilgerichtlichen Klärung der Eigentums- und Besitzverhältnisse kommt. Die Polizei Berlin wird dann bei Vorliegen eines gerichtlichen Titels dem Gerichtsvollzieher Vollzugshilfe leisten. Sie wird dem rechtmäßigen Eigentümer und seiner Hausverwaltung Schutz beim Zugang in das Haus gewähren.“

Die Anwälte, die als Vertreter der Eigentümer gelten, widersprechen übrigens: Seit dem Frühjahr lägen dem Innensenator die Nachweise über die Vertretungsrechte vor. Geisel selbst soll sich im September 2019 mit dem Mehrheitseigentümer der Rigaer94 getroffen haben – einem Berliner Privatmann. Er wolle aus Sorge vor Angriffen anonym bleiben. Da steh ich nun ich armer Tor...