Berliner Senat baut hohe Hürden für Video-Unterricht auf

Berlins Lehrer können viele etablierten Videokonferenz-Anbieter nicht nutzen. Sie müssen rigide Datenschutz-Standards erfüllen. Das dürfte viele abschrecken. Von Felix Hackenbruch

Berliner Senat baut hohe Hürden für Video-Unterricht auf
Foto: Thomas Imo/Imago Images/Photothek

Auch ansonsten prescht die Schulsenatorin voran im sonst eher zurückhaltend agierenden Senat. Anders als von der Bundeskanzlerin empfohlen, will Scheeres die Schulen nicht am 4. Mai öffnen, sondern schrittweise bereits vom 27. April an. Einerseits um die – wie Kritiker sagen verzichtbaren – MSA-Prüfungen der zehnten Klassen durchzuführen, andererseits, weil das Homeschooling nicht klappt.

Warum das so ist, zeigt ein Schreiben der Schulverwaltung an die Lehrerschaft, das die Nutzung von Videokonferenzen erklären soll. Einen empfohlenen Dienstleister nutzen? Nicht mit der Berliner Verwaltung. Stattdessen „Checkliste“ für „wichtige Kriterien bei der Auswahl eines Videokonferenz-Dienstes“. Wir checken mal:

– Der Dienstleister hat Sitz UND Rechenzentrum in der EU
– Der Dienstleister garantiert Datensicherheit
– Der Dienstleister hat datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Teilnahme ohne individuelles Konto möglich; Gespräche werden nicht gespeichert; Daten nach 48 Stunden gelöscht; Übertragung wird verschlüsselt)

Check, Check, Check! Jetzt also rein in den Video-Chat? Von wegen! Nach dem Willen der Schulverwaltung geht es für Lehrer nun erst so richtig los: „Hinweise zur Umsetzung“:

– „Fragen Sie den Anbieter nach einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung“
– „Verfahren ist mit seinen Eckdaten gemäß DSGVO zu dokumentieren“
– Teilnehmende auf „umsichtige Nutzung“ hinweisen
– Schüler UND Eltern auf Datenschutzerklärung und Einwilligung hinweisen

Spätestens dann dürften 45 Minuten Unterricht beendet sein und sich selbst Informatik-Lehrer auf die Wiedereröffnung der analogen Schule freuen.