Vorbild Münster: Sollen Berlins Bibliotheken Bücher kritisch einordnen? Abgeordneter widerspricht Senat
Die Stadtbücherei Münster hat Bücher, in denen z.B. der Atombombenabwurf auf Hiroshima und die Mondlandung bestritten werden, mit einer Art Warnhinweis versehen – zu Recht, wie das örtliche Verwaltungsgericht in einem vom Autor veranlassten Eilverfahren entschied.
Alexander King (BSW) wollte vom Senat wissen, ob Bibliotheken auch in Berlin Bücher nicht mehr oder nur mit Beipackzettel verleihen.
Einhellige Rückmeldung von Landes- und Bezirksbibliotheken: Beschränkungen gebe es nur durch Jugendschutz, Gerichtsurteile oder (körperliche) Gesundheitsgefährdung durch Schimmel. Auf Kings Frage, was der Senat von „Einordnungshinweisen“ halte, schreibt Kulturstaatssekretärin Cerstin Richter-Kotowski (CDU) allerdings, der Senat halte es für „durchaus geboten, dass eine Öffentliche Bibliothek die von ihr zur Ausleihe bereitgestellten Werke kontextualisiert und gegebenenfalls auch mittels Einordnungshinweisen kritisch einordnet“.
King sieht das ganz anders: „Wir haben es bei den Lesern mit mündigen Bürgern zu tun, nicht mit Menschen, die wir vor negativen Einflüssen beschützen müssen.“