Das Bundesverfassungsgericht kann erst ab Mittag verhandeln
Die Verhandlung zum Handelsabkommen mit Kanada wurde verschoben. Berliner Prozessbeteiligte sollten ohne Übernachtung anreisen können. Von Lorenz Maroldt
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Der ganze Unsinn des „Beherbergungsverbots“ (das als Quatschwort nicht einmal eine Herberge im Duden findet, CP v. 10.10.) wird heute deutlich am Terminplan des Bundesverfassungsgerichts: Die Verhandlung zum Ceta-Freihandelsabkommen wurde von 10 auf 12 Uhr verlegt, weil nicht sicher war, ob die Prozessbeteiligten aus Berlin bereits am Vorabend anreisen und in Baden-Württemberg übernachten durften – so konnten sie immerhin heute früh den ICE um 5.54 Uhr nehmen.