Das Bundesverfassungsgericht kann erst ab Mittag verhandeln

Die Verhandlung zum Handelsabkommen mit Kanada wurde verschoben. Berliner Prozessbeteiligte sollten ohne Übernachtung anreisen können. Von Lorenz Maroldt

Das Bundesverfassungsgericht kann erst ab Mittag verhandeln
Foto: Uli Deck/dpa

Der ganze Unsinn des „Beherbergungsverbots“ (das als Quatschwort nicht einmal eine Herberge im Duden findet, CP v. 10.10.) wird heute deutlich am Terminplan des Bundesverfassungsgerichts: Die Verhandlung zum Ceta-Freihandelsabkommen wurde von 10 auf 12 Uhr verlegt, weil nicht sicher war, ob die Prozessbeteiligten aus Berlin bereits am Vorabend anreisen und in Baden-Württemberg übernachten durften – so konnten sie immerhin heute früh den ICE um 5.54 Uhr nehmen.