Argumentation sei „absurd“: Berliner CDU hält Gutachten zur Sozialwohnungsquote für verfehlt
CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak warf dem Gutachten zur Sozialwohnungsquote vor, auf zu einseitigen Quellen zu basieren. Er fürchtet um das bürgerliche Mietrecht. Von Daniel Böldt.
Dass der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags davon ausgeht, dass Berlin eine Sozialwohnungsquote für private Wohnungsunternehmen einführen könnte, konnten Sie letzte Woche hier exklusiv lesen.
Ob die Bundestagsjuristen damit auch richtig liegen, daran gibt es jetzt große Zweifel aus der CDU. „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags greift auf Quellen zurück, die – diplomatisch formuliert – einseitig sind“, sagte der der CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak dem Checkpoint. „Im Wesentlichen wird ein Aufsatz von zwei Autoren der politisch weit links stehenden Gesellschaft für Freiheitsrechte sowie eine Kurzstudie bemüht, die im Auftrag der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus erstellt wurde.“
Luczak, selbst promovierter Jurist, hält die verfassungsrechtliche Argumentation für verfehlt. „Die Argumente zur Sozialwohnungsquote konsequent zu Ende gedacht, könnten die Länder auch zu 100 Prozent vorgeben, an wen und zu welchen Bedingungen vermietet werden darf“, sagte er. „Dann wäre vom bürgerlichen Mietrecht des Bundes nichts mehr übrig.“ Das wäre „absurd“.
Ob die Frage der Zulässigkeit vom Bundesverfassungsgericht jemals beantwortet werden wird, hängt vor allem von einem ab: dem Wahlausgang in Berlin.