Große Kleinigkeiten und kleine Großartigkeiten
Mit ziemlich heißer Tinte wurde das Schulgesetz zu Ende geschrieben, doch zumindest dieses Vorhaben hat die Koalition gestern Abend noch zur Versetzung gebracht: Große Kleinigkeiten wurden verändert (zum Beispiel in § 1, „das Christentum“ um „sowie weitere Weltreligionen und Weltanschauungen“ ergänzt) und kleine Großartigkeiten angestoßen: So sollen nun alle Kinder der Grundschule (Klasse 1 bis 6) ohne Bedarfsprüfung ein Recht auf Hortbetreuung bis 18 Uhr haben.