Niemand will mehr Kunde sein II
Unklar ist auch, wer eigentlich als Kunde gilt – und welches Personal mit ihm in Kontakt kommt. Denn jenes Personal ist bei Kundenkontakt per Verordnung verpflichtet, zwei Mal pro Woche einen Corona-Test zu machen. Wie wäre es zum Beispiel mit Bürgerämtern? Hier haben schließlich die Modernisierer in der Verwaltung seit Jahren vom Bürger als Kunden gepredigt. „Nach derzeitig geltender Verordnung ist die Testung für Mitarbeitende nicht verpflichtend“, erfuhr mein Kollege Ingo Salmen aus dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf (Newsletter hier).
Auch die Wirtschaftsverwaltung sieht in ihren Testpflicht-FAQ Kundenkontakte vorsorglich nur im „Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes“. Und die Bildungsverwaltung schrieb an die Träger der Jugendhilfe, es gehe allein um „Angebote in Bereichen des Handels bzw. Gaststättengewerbes“.
So steht es allerdings nicht in der Corona-Verordnung, die der Senat selbst beschlossen hat. Die Testpflicht für Personal mit Kundenkontakt ist in einem Abschnitt geregelt, der sich auf alle Branchen bezieht, die öffentliche Verwaltung eingeschlossen. Der Berufsverband der Lerntherapeut*innen fordert nun in einem Brief an die Senatsbildungsverwaltung, der dem Checkpoint vorliegt, klarzustellen, dass die Testpflicht auch für die Jugendhilfe gelte (und bitte die Kosten zu übernehmen). Denn Kunden haben, egal, wie sie heißen, auf jeden Fall: Kontakt.