Niemand will mehr Kunde sein II

Unklar ist auch, wer eigentlich als Kunde gilt – und welches Personal mit ihm in Kontakt kommt. Denn jenes Personal ist bei Kundenkontakt per Verordnung verpflichtet, zwei Mal pro Woche einen Corona-Test zu machen. Wie wäre es zum Beispiel mit Bürgerämtern? Hier haben schließlich die Modernisierer in der Verwaltung seit Jahren vom Bürger als Kunden gepredigt. „Nach derzeitig geltender Verordnung ist die Testung für Mitarbeitende nicht verpflichtend“, erfuhr mein Kollege Ingo Salmen aus dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf (Newsletter hier).

Auch die Wirtschaftsverwaltung sieht in ihren Testpflicht-FAQ Kundenkontakte vorsorglich nur im „Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes“.