Taxi, Taxi! Keine Parkplätze im verkehrsberuhigten Bereich

Taxi, Taxi, Taxi! Nach unserem Spaziergang entlang der Agnes-von-Zahn-Harnack-Straße im Checkpoint von gestern, haben uns zahlreiche Hinweise zur Rechtslage in verkehrsberuhigten Straßen erreicht. Das Bezirksamt Mitte hatte geschrieben, an der Straße gebe es keinen Gehweg, weil eine „einheitliche Fläche für alle Verkehrsteilnehmer“ vorliegt. Deshalb könne auch das Parken von Taxis auf einem Gehweg nicht vom Ordnungsamt geahndet werden. Logisch. Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung sagt: Tatsächlich ist laut Paragraph 12 StVO das Parken im verkehrsberuhigten Bereich nur auf extra markierten Flächen erlaubt. Wer sein Auto verbotswidrig außerhalb der gekennzeichneten Flächen abstellt, muss laut Bußgeldkatalog 2020 mindestens 10 Euro zahlen, bei Behinderung anderer werden es 15 Euro und wer länger als drei Stunden steht, zahlt 20 Euro. Wir wollten vom Bezirksamt Mitte wissen, ob die Rechtslage im Bezirk anders interpretiert wird. Leider: Keine Antwort bis Dienstschluss. Wir spazieren morgen nochmal vorbei.