Kein Gehweg am Hauptbahnhof

Das Auto genau auf dem Weg abstellen, wo Menschen schnell zum Zug rennen müssen – das passiert am Berliner Hauptbahnhof. Und völlig legal. Von Lorenz Maroldt.

Kein Gehweg am Hauptbahnhof
Foto: google streetview/screenshot Tsp

Vor der nächsten Meldung noch kurz ein Spaziergang um den Hauptbahnhof – aber warum stehen in der der Agnes-von-Zahn-Harnack-Straße eigentlich immer die wartenden Taxis auf dem Gehweg? Kontrolliert denn hier das Ordnungsamt nicht? Wird da nichts gemeldet? Na, schauen wir doch mal, was Staatssekretär Ingmar Streese dazu sagt (bitte anschnallen):

Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er (…) hat daher das Bezirksamt Mitte um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Das Bezirksamt teilt hierzu mit“ (es folgt als Zitat die Antwort des BA):

Da das Ordnungsamt lediglich die anzeigenaufnehmende Stelle ist und das Verfahren durch die Ahndungsbehörde, den Polizeipräsidenten von Berlin (Bußgeldstelle) geführt wird, liegen beim Bezirksamt Mitte keine statistischen Daten hierzu vor. Tatsächlich kann in der Agnes-Zahn-Harnack-Straße kein Parken auf dem Gehweg geahndet werden. Auch gibt es in dieser Straße kein Zeichen 229 StVO (Taxenstand). Die Agnes-Zahn-Harnack-Straße ist mit dem Zeichen 325.1 StVO (verkehrsberuhigter Bereich) ausgeschildert. Ein verkehrsberuhigter Bereich unterscheidet nicht zwischen Gehweg und Fahrbahn, hier liegt eine einheitliche Verkehrsfläche für alle Teilnehmenden vor. Es gibt also keinen Gehweg in diesen Bereichen, auch wenn er in Berlin oft baulich angelegt ist, ist er straßenverkehrsrechtlich nicht vorhanden. Die erfragten Tatbestände sind faktisch dort nie erfüllt und würden daher bei einer Abfrage der Bußgeldstelle zu einer Fehlanzeige führen.“

Wir stellen also fest: In einem verkehrsberuhigten Bereich ist alles möglich – auch für jeden, der sein eigenes Blech redet… pardon: mitbringt. Perfekte Bedingungen also für eine Runde Behörden-Pingpong im Umlaufverfahren.