Mann quält und verspeist Tauben an öffentlichen Orten: Berlins Tierschutzbeauftragte wirft Behörden Untätigkeit vor
+++ Vorsicht: Tierquälerei und andere Ekelhaftigkeiten +++
Klingt nach Gruselgeschichte zu Halloween, ist jedoch leider echt: „Zeugen schildern, wie ein Mann an öffentlichen Plätzen in Berlin (etwa am Kottbusser Tor, am Halleschen Tor und in Baumschulenweg) Tauben bei lebendigem Leib und vollem Bewusstsein die Federn ausrupft oder mit einem Obstmesser den Hals durchtrennt, um sie anschließend zu verzehren.“ Der „gemeingefährliche Taubentöter“ sei dabei beobachtet worden, wie er „mit geköpften Tauben hantiert und, wenn er darauf angesprochen wird, mit einem Messer droht. Neben einem Schlafquartier wurden zudem die Überreste unzähliger Tauben gefunden.“ Berichtet Berlins Tierschutzbeauftragte Kathrin Herrmann, die – in einer ungewöhnlichen Aktion – per Pressemitteilung „ein entschlossenes Eingreifen der zuständigen Behörden“ fordert.
Das Ding ist: Wenn Sie in der Fußgängerzone vor H&M kurz eine Taube snacken wollen, ist das wahrscheinlich sogar legal – solange Sie das Federvieh schnell und quallos töten. (Schmeckt aber nur gar und bevor die Taube ein Jahr alt wird. Danke an selbstversorger.de!) Die Staatsanwaltschaft jedenfalls hatte auf Anfrage nur ein Verfahren wegen öffentlichen Taubentötens vorliegen – wohl den Obstmesser-Fall. Das wurde eingestellt, „da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt wurde“. Außerdem, erklärte ein Sprecher, „sei die Tötung gerade zum anschließenden Verzehr erfolgt. Die Tötung von Tieren – ausgenommen Primaten, Katzen und Hunden aufgrund des europäischen Fleischhygienerechts – zum Verzehr und zur Fleischgewinnung stelle unter Heranziehung des Gesamtbestandes der gesetzlichen und gesellschaftlich anerkannten Normen einen vernünftigen Tötungsgrund dar.“ Die anderen Fälle aus der Pressemitteilung seien bisher nicht bei der Staatsanwaltschaft aufgelaufen.
Herrmann hat laut eigenen Angaben detaillierte Zeugenaussagen zu vier Vorfällen mit dem Mann, plus Fotos von der Schlafstätte. Und sieht die Sache etwas anders: „Zur Beseitigung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ist das Veterinäramt zuständig, in dem der Mann seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (mutmaßlich im Bezirk Mitte). Daneben wäre es an der Staatsanwaltschaft, die Strafverfolgung nach ihrer Einstellung wieder aufzunehmen“, sagte die Tierschutzbeauftragte dem Checkpoint.