Trotz mehr Öffentlichkeitsfahndungen: Berliner Polizei kommt in einem aktuellen Fall nicht weiter

Dieses Jahr hat die Polizei 144 Fahndungen mit Bildern veröffentlicht. Die Erfolgsquote wird zwar nicht erfasst, dürfte aber sehr hoch sein. Trotzdem gibt es auch Ausnahmen. Von Stefan Jacobs und Jessica Gummersbach.

Trotz mehr Öffentlichkeitsfahndungen: Berliner Polizei kommt in einem aktuellen Fall nicht weiter
Foto: dpa / Soeren Stache

Wenn Kommissar Zufall mal wieder versagt, übernimmt oft sein zuverlässiger Kollege, Wachtmeister Öffentlichkeitsfahndung: 144 Fahndungen mit Bildern (nicht zu verwechseln mit dem bilderlosen „Zeugenaufruf“) hat die Berliner Polizei in diesem Jahr bisher veröffentlicht, wie das Präsidium auf CP-Anfrage mitteilt. Im gesamten Vorjahr seien es 142 Öffentlichkeitsfahndungen gewesen, davon 31 nach vermissten Personen. Die Erfolgsquote werde statistisch nicht erfasst. Sie dürfte aber – ausweislich der oft nach wenigen Stunden folgenden Nachricht, die/der Gesuchte habe sich gestellt oder sei identifiziert – sehr hoch sein.

Eine Ausnahme ist die vor zwei Wochen veröffentlichte Fahndung nach einer Radfahrerin, die in der Potsdamer Straße einen Busfahrer zur Vollbremsung gezwungen hatte, bei der mehrere Fahrgäste verletzt wurden. Der noch immer unbekannten Frau wird ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht vorgeworfen.

Laut Strafprozessordnung ist eine Öffentlichkeitsfahndung das letzte Mittel, um „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ aufzuklären, wenn die Ermittler auf anderem Wege nicht mehr weiterkommen. Die Polizei braucht dafür einen richterlichen Beschluss – im Unterschied zur Suche nach Vermissten, in die sie die Allgemeinheit nach eigenem Ermessen involvieren kann.