Alte Ausführungsvorschrift soll erneuert werden: Schulbefreiung aus religiösen und weltanschaulichen Gründen in Berlin bald wieder möglich
Die neue Bildungssenatorin will eine seit 2019 bestehende Regelungslücke schließen. Terminüberschneidungen von Prüfungen und Feiertagen führten in der Vergangenheit zu Ärger. Von Lorenz Maroldt.
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Ausführungsvorschriften können nicht nur schlecht sein, sie können auch schlecht werden – die zur Schulbesuchspflicht haben ihr Verfallsdatum vor drei Jahren überschritten: Am 31. Juli 2019 hätten sie verlängert werden müssen, tatsächlich sind sie seitdem außer Kraft. Das besonders problematische daran: Punkt 2 regelte die Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen.