Alte Ausführungsvorschrift soll erneuert werden: Schulbefreiung aus religiösen und weltanschaulichen Gründen in Berlin bald wieder möglich

Die neue Bildungssenatorin will eine seit 2019 bestehende Regelungslücke schließen. Terminüberschneidungen von Prüfungen und Feiertagen führten in der Vergangenheit zu Ärger. Von Lorenz Maroldt.

Alte Ausführungsvorschrift soll erneuert werden: Schulbefreiung aus religiösen und weltanschaulichen Gründen in Berlin bald wieder möglich
Foto: picture alliance/dpa/Friso Gentsch

Ausführungsvorschriften können nicht nur schlecht sein, sie können auch schlecht werden – die zur Schulbesuchspflicht haben ihr Verfallsdatum vor drei Jahren überschritten: Am 31. Juli 2019 hätten sie verlängert werden müssen, tatsächlich sind sie seitdem außer Kraft. Das besonders problematische daran: Punkt 2 regelte die Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen. Mit dem Auslaufen der Vorschrift nahm die Verwaltung bei der Schuljahresplanung keine Rücksicht mehr auf die Feiertage der großen Weltreligionen, Abi-Prüfungstermine wurden auf das jüdische Pessach gelegt, Befreiungen nicht genehmigt.

Aufgefallen war die Lücke in der vergangenen Woche dem CDU-Abgeordneten Timur Husein, der süffisant anmerkte: „Das haben ein paar SPD-Schulsenatorinnen wohl übersehen.“

Vom Checkpoint dazu befragt, kündigte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch an, eine neue Ausführungsvorschrift noch in dieser Woche zu unterzeichnen, damit die Termine fürs kommende Schuljahr entsprechend geplant werden können. Für alle unmittelbar Beteiligten (v.a. Eltern sowie Lehrer- und Schülerschaft) ist das eine große Erleichterung – damit endet eine dreijährige Zeit der Rechtsunsicherheit und Willkürentscheidungen.