Außergewöhnliche Notsituation: Mehr Geld für die Unterbringung von Geflüchteten
Rechtsgutachten stellt den Bedarf zusätzlicher Ausgaben im Bereich der Flüchtlingsunterbringung fest. Bedeuten die Notlagenkredite eine Entspannung in der Berliner Finanzkrise? Von Christian Latz und Daniel Böldt
Wir bleiben noch beim lieben Geld. Die Aufnahme von Notlagenkredite für die Unterbringung von Geflüchteten in Berlin wird immer wahrscheinlicher. Ein vom Senat in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das dem Checkpoint vorliegt, kommt zu dem Schluss: Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die anschließenden Fluchtbewegungen begründen „eine außergewöhnliche Notsituation im Land Berlin“. Es sei „mit einem erheblichen Kapazitätsdefizit zu rechnen, so dass Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten geboten erscheinen“.
Allerdings dürften die Kredite wohl zunächst nur für die Unterbringungskosten von Geflüchteten aus der Ukraine eingesetzt werden. Sollten diese Maßnahmen folgend auch anderen Geflüchteten zugutekommen, wäre dies aber „grundsätzlich unschädlich“. Am Mittwoch beschäftigt sich damit der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses. Grund zum Aufatmen hinsichtlich der Berliner Finanzkrise besteht jedoch nicht. CDU und SPD hatten die Aufnahme von Notlagenkrediten bei ihren Haushaltsbeschlüssen bereits eingepreist.