Katzenjammer

Falls Sie sich fragen, was eigentlich aus der Katzenschutzverordnung KatSchutzV) geworden ist – nicht zu verwechseln mit Katastrophenschutz (aber durchaus auch katastrophal) – die Antwort lautet: nichts. Das Liebhaberprojekt der Vorgängerregierung (Rot-Grün-Rot) wird derzeit einfach nicht vollzogen, und zwar wegen (sie ahnen es): Personalmangels. So steht es im „Zukunftskonzept“ der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz:

„Nach der am 08.06.2022 in Kraft getretenen Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Berlin gelten für Halterinnen und Halter von Katzen, denen unkontrollierter freier Auslauf gewährt wird, weitreichende Neuregelungen. Danach darf unkastrierten Katzen kein unkontrollierter freier Auslauf mehr gestattet werden. Wird eine fortpflanzungsfähige Katze im Stadtgebiet von Berlin angetroffen, so kann der Haltungsperson von der zuständigen Behörde aufgegeben werden, das Tier unfruchtbar machen zu lassen.“

Komisch, dass darauf niemand Lust hat.

Überarbeitet werden sollen übrigens auch das Tierschutzverbandsklagegesetz und das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz (kurz (!): LMÜTranspG). Vielleicht geht da auch noch jemand an die Namen ran.