Warum fehlt die 15-Kilometer-Regel für Berlin?

BürgerInnen sollen sich nur 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen – wenn die Inzidenz 200 erreicht. In Berlin ist das nun der Fall. Aber eine Vorschrift fehlt. Von Julius Betschka

Warum fehlt die 15-Kilometer-Regel für Berlin?
Foto: Screenshot Calcmaps

Zurück zu den Zahlen, die steigen: Berlin hat am Sonntag die Inzidenz-Grenze von 200 nach Tagesspiegel-Erkenntnissen erneut überschritten, der Wert liegt jetzt bei 212,6 Ansteckungen pro 100.000 Personen in den vergangenen sieben Tagen. Spitzenreiter ist Spandau mit 312,7. Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hatte beschlossen, die Bewegungsfreiheit in diesem Fall auf 15 Kilometer rund um den Wohnort einzuschränken. Die gute Nachricht: Ganz Berlin würde als Wohnort gelten – Reinickendorf bliebe also auch für Rudower erreichbar. Die Schlechte: Der Senat hat fünf Tage nach der MPK noch überhaupt keine Regel beschlossen.

Senatssprecherin Melanie Reinsch teilte auf Checkpoint-Anfrage mit: „Der Senat überprüft, wie die Brandenburger Regelung zur Berliner Verordnung passt. Klar ist aber, dass es bei der Regelung der MPK um den Wohnort geht. Deswegen zählen die 15 km auch nicht innerhalb Berlins.“ Außerdem setze die Aufzählung der „triftigen Gründe“ (es sind 14) in der Infektionsschutzverordnung zum Verlassen der eigenen Wohnung jetzt schon „sehr klare Grenzen“, sagte Reinsch.

Die Brandenburger Landesregierung hat ihre Arbeit schon getan. Ab einer Inzidenz von 200 dürfen sich die Märker für „touristische Ausflüge, Sport und Bewegung“ maximal 15 Kilometer aus ihrem Landkreis bewegen. Fahrten zur Arbeit oder zum Arzt sind nicht davon betroffen. Gemessen wird ab der Gebietsgrenze (siehe hier), das wurde am Freitag beschlossen. Anhand der Kennzeichen sollen Polizei und Ordnungsämter leichter kontrollieren können. 16 von 19 Kreisen sind betroffen.

Warum sich das Land des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, der die 15-Kilometer-Grenze mit ausgehandelt hat, noch nicht zu einer Regel hinreißen ließ, liegt jedenfalls mehr als 15 Kilometer außerhalb meiner Vorstellungkraft. Allerdings bummelt Berlin nicht allein: Baden-Württemberg plant keine Regel. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sollen die Kommunen darüber entscheiden. In Thüringen und Schleswig-Holstein soll eine Empfehlung draus werden. Frei nach Konstantin Wecker: „Chaos ist die 15-Kilometer-Regel, die wir nicht verstehen.