Fehlende Digitalisierung bremst Informationsfreiheit: Berlins Verwaltung hat keinen Überblick über Anträge auf Akteneinsicht

Wie oft Bürger bisher das Recht auf Akteneinsicht nutzten, weiß die Verwaltung nicht. Denn für eine belastbare Statistik müssten die Akten händisch ausgewertet werden. Von Lorenz Maroldt.

Fehlende Digitalisierung bremst Informationsfreiheit: Berlins Verwaltung hat keinen Überblick über Anträge auf Akteneinsicht
Foto: imago/photothek

Der Senat der „Stadt der Freiheit“ (Senatseigenwerbung) hat ein Problem mit der Freiheit von Informationen – trotz des Informationsfreiheitsgesetzes. Das zeigt eine noch unveröffentlichte Antwort der Innenverwaltung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Roman-Francesco Rogat (DS 14715): Es gibt dazu nicht einmal eine brauchbare Statistik. Staatssekretär Torsten Akmann teilt dazu mit:

Anträge auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft werden nicht in jedem Fall dokumentiert. Die Antworten sind daher nicht erschöpfend. Statistische Erhebungen liegen bei den öffentlichen Stellen des Landes Berlin oftmals nicht in digitaler Form vor. Für eine statistisch belastbare Antwort wäre eine händische Auswertung sämtlicher Papierakten notwendig. Dies hätte einen unzumutbaren und auch in Abwägung mit dem parlamentarischen Fragerecht nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand zur Folge.“

Für den Senat ist die schleppende Digitalisierung der Verwaltung also manchmal auch ganz praktisch, um neugierige Fragesteller abzuwimmeln. Rogat kündigt aber an, dranzubleiben: „Die Berliner dieser Stadt wollen wissen, was in ihrem Kiez und in ihrer Stadt passiert. Wir müssen ihnen alle Informationen bereitstellen, die nicht die öffentliche Sicherheit gefährden.“