Freie Schulen dürfen Schüler nicht auswählen: Neue Regeln für Berliner Gymnasien
Wer nicht mindestens einen Notendurchschnitt von 2,2 schafft, muss zum Eignungstest. Das gilt auch für Gymnasien in freier Trägerschaft. Von Anke Myrrhe
Etwas sportlicher soll es demnächst an Berliner Gymnasien zugehen: Bekanntlich soll in Zukunft nicht mehr der Elternwille zählen, sondern allein die schulischen Leistungen. Wer nicht mindestens einen Notendurchschnitt von 2,2 schafft, muss zum Eignungstest. Und wer angesichts der mittelambitionierten Leistungen am heimischen Küchentisch jetzt hektisch nach Freien Schulen (Privatschulen) googelt, den müssen wir leider enttäuschen: „Die angepassten Zugangsregeln gelten auch für die Gymnasien in freier Trägerschaft“, sagt Martin Klesmann, Sprecher der Bildungsverwaltung. Tatsächlich bindet das Schulgesetz die freien Schulen an die Bedingungen der öffentlichen Schulen, § 100 (3):
„Die staatlich anerkannten Ersatzschulen sind im Rahmen des § 95 Abs. 1 verpflichtet, bei der Aufnahme, Versetzung und beim Schulwechsel von Schülerinnen und Schülern sowie bei der Durchführung von Prüfungen und der Vergabe von Abschlüssen die für entsprechende öffentliche Schulen geltenden Regelungen anzuwenden.“
Andreas Wegener, Landesvorsitzender des Privatschulverbandes, sagte meiner Kollegin Susanne Vieth-Entus: „Im Zweifelsfall wird die Schule eine Einzelfallentscheidung der Schulaufsicht erbitten, wenn die Eltern dies wünschen.“ Und wir konstatieren für heute: Wieder was gelernt.