#Twittersperrt – ein Blick in den Digitalausschuss
Nicht beschlagnahmt, aber kurzzeitig gesperrt hat Twitter jüngst unzählige Accounts. Der Grund: Um Wahlbeeinflussung zu verhindern, hatte der Konzern im April eine neue Richtlinie eingeführt. Seitdem können Tweets als „irreführend in Bezug auf Wahlen“ gemeldet werden. Es wurden unter anderem die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD), der netzpolitische Sprecher der SPD, Sven Kohlmeier, sowie die Accounts der „Jüdischen Allgemeinen“ und des Kreisverbands Niedersachsen der Partei „Die Partei“ kurzzeitig gesperrt. Aber wo ist in Deutschland die Grenze zwischen Wahlmanipulation, Witz und freier Meinung und wer entscheidet das eigentlich wie? Dazu wurden im Digitalausschuss im Bundestag gestern die deutsche Twitter-Repräsentantin Nina Morschhäuser und Alexander Schäfer vom Bundesamt für Justiz angehört. Auf Wunsch von Union und SPD war die Ausschusssitzung nicht öffentlich. Weil wir glauben, dass das Thema alle was angeht, hat der Checkpoint bei den digitalpolitischen Sprechern nachgehakt.
Tabea Rößner (Grüne): „Twitter hat offensichtlich noch keine Strategie, um den Missbrauch des Tools zu verhindern.“ Anke Domscheit-Berg (Linke): „Wer was gegen Wahlmanipulation tun will, muss auch darauf gucken, ob es Massenmeldungen von Accounts mit bestimmter politischer Konnotation gibt.“ Saskia Esken (SPD): „Wir sind mit mehr Fragen rausgegangen, als wir vorher hatten. Die werden wir schriftlich nachreichen.“ Hansjörg Durz (CSU): „Wir brauchen mehr Wissen, bevor wir hier eingreifen.“ Tankred Schipanski (CDU): „Bisher dachten wir, da gibt es ordentliche Prüfteams.“
Exklusiv für Abonnenten: Alle (Nicht-) Erkenntnisse im Überblick:
1. Die neue Meldefunktion wird in Deutschland zehnmal häufiger genutzt als in anderen EU-Staaten. Genaue Zahlen sind dem Konzern wohl bekannt, wurden im Ausschuss allerdings nicht genannt (weil ein Vertreter der SPD Morschhäusers Frage, ob diese Zahl im Raum bleibe, mit Nein beantwortete).
2. Alle Fälle von Sperrungen aufgrund von „Manipulation der Wahlen“ haben Twitter zufolge nichts mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu tun.
3. Jeder Satire-Beitrag zum Thema Wahlen soll auch weiterhin gesperrt werden. Ausnahme (und keine Checkpoint-Satire): Der Begriff „Satire-Account“ steht in der Twitter-Bio. Ausnahme von der Ausnahme: Satirische Tweets mit direktem Bezug auf den Wahlprozess. Die sind gar nicht erlaubt. Keine Ausnahme: Der Tweet selbst wird als Satire gekennzeichnet. Das zählt nicht.
4. Algorithmen sortieren vor, aber Menschen (!) entscheiden über die Kontensperrung („Dabei passieren Fehler und das tut uns leid“). Gründe, warum diese Fehler entstehen könnten: Die Prüfer sitzen weltweit verteilt. Wie viele es sind und wie sie geschult werden, ist nicht bekannt, ebenso wenig, ob es sich um Juristen oder anders qualifizierte Menschen handelt. Immerhin: Unter den Mitarbeitern sollen „auch“ Personen sein, die Deutsch sprechen.
5. Politische Accounts kann Twitter weder analysieren noch erkennen. Ob die Meldefunktion gezielt durch das rechte Spektrum instrumentalisiert wird, konnte deshalb nicht beantwortet (allerdings auch nicht ausgeschlossen) werden.
6. Gedenkt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen und die Transparenzpflicht für Twitter zu erhöhen? „Nein, im Moment nicht.“ Immerhin: Nach der EU-Wahl will der Konzern Analysen zur Verfügung stellen.
Und: Wegen der Fehlentscheidungen seien intern „Prozesse überarbeitet und Mitarbeiter nachgeschult“ worden. Was auch immer nachgeschult in diesem Zusammenhang bedeutet.