Wer versteht den Partyfahrplan?

Jetzt ist es nicht mehr zu verhindern: Berlin wird den 9. November feiern – wie steht hier, wo im aktuellen Amtsblatt. Der Polizeipräsident in Berlin (aka Polizeipräsidentin Slowik) gibt dort bekannt: „Gemäß § 17 Absatz 1 und § 29 Absatz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ord­nungsgesetzes (ASOG Bln) sowie gemäß § 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes (VersG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.