Rassismus in Berlins Polizei – fünf Beschwerden berechtigt
49 Beschwerden gingen ein – die meisten in Verbindung mit Herkunft und Rassismus. Die Polizei sah keine berechtigt. Eine Ombudsstelle widersprach in fünf Fällen. Von Anke Myrrhe und Alexander Fröhlich
Genau hingesehen haben viele bei der Einführung des Landesantidiskriminierungsgesetzes im vergangenen Jahr, das Bürgerinnen und Bürger besser gegen Diskriminierung durch die Polizei schützen soll. Kurz vor dem 1. Jahrestag des Inkrafttretens (21. Juni) zeigt sich: Viel Aufregung, wenig Anwendung. Bislang (Stand 3. Juni) sind bei der Polizei 49 Diskriminierungsbeschwerden gestellt worden – darunter Beschwerden wegen des Geschlechts (2) oder der geschlechtlichen Identität (2), des sozialen Status (4), der Weltanschauung (4), der chronischen Erkrankung (3) und auch eine wegen des Lebensalters – die meisten aber wegen ethnischer Herkunft (31) und rassistischer Zuschreibung (21).