Hausverbot im Roten Rathaus? Iris Spranger verweigert Entschuldigung bei ihrer Ex-Staatssekretärin
Monate nach der Entlassung ihrer Sportstaatssekretärin Böcker-Giannini dementiert die Innensenatorin Vorwürfe eines Hausverbots. Böcker-Giannini sieht das anders. Von Anke Myrrhe
Lächerlich fand offenbar Iris Spranger die Frage der Grünen-Politikerin Klara Schedlich. Die wollte gestern im Abgeordnetenhaus wissen: „Hat Frau Böcker-Giannini als ehemalige Staatssekretärin trotz ihrer Nominierung der Parteibasis der SPD zur Landesvorsitzenden weiterhin Hausverbot in der Senats-Innen- und Sportverwaltung?“
Gegrummel und Schmunzeln im Saal, Innensenatorin Iris Spranger erhebt sich. „Ich habe schon mehrfach gesagt: Weder zu zukünftigen Landesvorsitzwahlen noch zu einzelnen Personalien werde ich mich hier in diesem hohen Haus äußern. Dankeschön.“
Rückblende: Spranger hatte ihre Sportstaatssekretärin Ende September entlassen. Offiziell ging es dabei um Meinungsverschiedenheiten zur EM 2024 (zu der es inzwischen noch ein paar mehr Ungereimtheiten gibt). Inzwischen wird allerdings mehr oder weniger offen gesagt, dass „die beiden nicht miteinander konnten“, oder anders ausgedrückt: „Spranger duldet keine anderen starken Frauen neben sich.“
Nur dass sie das nun muss: 58 Prozent der SPD-Mitglieder haben sich für Böcker-Giannini und Martin Hikel als neue Landesvorsitzende ausgesprochen, am Samstag folgt die (als sicher geltende) offizielle Bestätigung auf dem Parteitag. Wie die Zusammenarbeit künftig funktionieren soll? „Auf Augenhöhe, respektvoll und selbstverständlich professionell“, sagte Böcker-Giannini am Wochenende. Die Reihenfolge ist vermutlich nicht zufällig gewählt.
Zurück ins AGH. Nachfrage Schedlich: „Dann versuche ich es noch mal andersrum: Weitet sich das Hausverbot dann jetzt auch auf andere Gebäude aus, beispielsweise das Rote Rathaus, wo ja Koalitionsrunden stattfinden?“
Gegrummel und Gekicher im Saal, Spranger steigt mit ein. „Entschuldigung, dass ich lache… (lacht laut auf)… Also… (lacht wieder)… da kann man nur sprachlos sein, Entschuldigung. Ich entschuldige mich jetzt schon für meine Antwort, dass ich da sprachlos drüber bin, aber: Es gab nie ein Hausverbot. Um das mal ganz deutlich zu sagen: Es gab nie ein Hausverbot. Das haben wir… es läuft eine… ja ein, eine Klage gegen, äh, die Innenverwaltung. Und da es eine anhängige Klage gibt von Frau Böcker-Giannini, werde ich mich dazu nicht äußern.“
Nachfrage Antje Kapek (Grüne) ob das als offizielle Entschuldigung gegenüber Frau Böcker-Giannini gewertet werden dürfe.
Spranger: „(lacht) Sehr geehrter Herr Präsident, Entschuldigung! Frau Kapek: Habe ich nicht getan. Es gibt ein anhängiges Gerichtsverfahren und die Gerichte werden weise entscheiden.“
Ob Spranger weise entschieden hat, den Vorfall in dieser Art zu kommentieren? (Hier geht’s zur Aufzeichnung der Sitzung, Wortwechsel ab ca. 2:10 Stunden).
Schauen wir doch mal rein, was (laut Anwalt) im Schreiben stand, das Böcker-Giannini am 29. September 2023 von der Innenverwaltung zugestellt wurde. „Ich fordere Sie auf, dienstlich empfangene Sachen unverzüglich herauszugeben und Ihre Diensträume in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ab sofort nicht mehr zu betreten.“
Kein Hausverbot? Böcker-Giannini geht jedenfalls gerichtlich gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte vor. „Wir haben beantragt festzustellen, dass die Verhängung dieses Verbots rechtswidrig gewesen ist und begründet, warum unsere Mandantin vor allem aus Gründen der Rehabilitierung nach wie vor ein Interesse daran hat, dies feststellen zu lassen“, sagte ihr Anwalt Ralf Kleindiek dem Checkpoint. Zudem sei „der Beklagte (das Land Berlin)“ nicht auf den Vorschlag für eine außergerichtliche Einigung (Vergleich) eingegangen „und hierzu auch keinen eigenen Vorschlag unterbreitet“.
Oder wie es in der SPD heißt: auf gute Zusammenarbeit.