Russlandfahnen bleiben zum Gedenken an den Tag der Befreiung verboten
ukrainische Fahnen sind erlaubt, russische und sowjetische Fahnen plus Georgsbänder bleiben verboten. So ist die Rechtslage für diesen 8. und 9. Mai, an denen die Polizei zunächst sowohl ukrainische als auch russische Flaggen an den drei Ehrenmalen in Treptow, Pankow und Tiergarten verboten hatte. Das Verwaltungsgericht hatte zunächst beide Verbote aufgehoben; nur im Fall der russischen Symbole ging die Polizei in die nächste Instanz – und bekam vor dem Oberverwaltungsgericht auch deshalb Recht, weil die zuletzt verstärkten Angriffe Russlands auf die Ukraine die Konfliktlage noch verschärften. Die Konfliktlage hatte sich bereits tags zuvor gezeigt, als am Ehrenmal im Tiergarten ein Mann auf einen anderen losgegangen war, dessen Begleiterin eine ukrainische Flagge trug. Gestern informierte die Polizei darüber. Am heutigen russischen „Tag des Sieges“ bereitet sie sich u.a. auf die Ankunft von Putins Rocker-Fanclub in Berlin vor.