Russlandfahnen bleiben zum Gedenken an den Tag der Befreiung verboten

ukrainische Fahnen sind erlaubt, russische und sowjetische Fahnen plus Georgsbänder bleiben verboten. So ist die Rechtslage für diesen 8. und 9. Mai, an denen die Polizei zunächst sowohl ukrainische als auch russische Flaggen an den drei Ehrenmalen in Treptow, Pankow und Tiergarten verboten hatte. Das Verwaltungsgericht hatte zunächst beide Verbote aufgehoben; nur im Fall der russischen Symbole ging die Polizei in die nächste Instanz – und bekam vor dem Oberverwaltungsgericht auch deshalb Recht, weil die zuletzt verstärkten Angriffe Russlands auf die Ukraine die Konfliktlage noch verschärften.