Europawahl in Berlin: Verwirrende Hinweise für Wahlhelfer

In Berlin und Brandenburg gibt es scheinbar unterschiedliche Vorgaben, wann ein Stimmzettel ungültig ist. Das Schulungsmaterial für Wahlvorstände sorgt nicht für ausreichend Klarheit. Von Daniel Böldt und Lotte Buschenhagen

Europawahl in Berlin: Verwirrende Hinweise für Wahlhelfer
Foto: dpa/Christoph Soeder

Schwerwiegender sind die Einwände eines Wahlhelfers, die uns per Mail erreichten. Sie betreffen die Vorgaben, wann ein Stimmzettel gültig zu werten ist und wann nicht. Das wird in Berlin und Brandenburg offenbar sehr unterschiedlich bewertet.

Ein Beispiel aus dem Schulungsmaterial für Wahlvorstände: ein negativer Kommentar auf dem Wahlzettel in der Zeile einer Partei, die nicht angekreuzt wurde. In diesem Szenario würde Brandenburg laut Schulungsmaterial die Stimme als ungültig werten, Berlin aber als gültig.

Im Bundeswahlgesetz heißt es: Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel unter anderem „einen Zusatz oder Vorbehalt enthält“. Die Bundeswahlleiterin schreibt außerdem: Erforderlich sei nicht, dass der Kommentar Unklarheit über den Wählerwillen hervorrufe. „Auch Beifügungen, deren Bedeutung eindeutig ist, können unter Umständen die Stimmabgabe ungültig machen.“

Dass Wahlvorständen in Berlin (anders als in Brandenburg) etwas anderes suggeriert wird, erklärt Landeswahlleiter Stephan Bröchler auf Checkpoint-Anfrage: Die Wahlvorstände würden im Rahmen der Schulungen „über die geltenden gesetzlichen Vorschriften informiert”. In der Praxis gebe es aber eine „Vielzahl denkbarer Kennzeichnungen der Stimmzettel”, die nicht erschöpfend geregelt werden könne.

Zudem gebe es in der Fachliteratur „unterschiedliche Beispiele und Bewertungen“. Die gute Nachricht: Nach der Vielzahl der Wahlen in Berlin gehe man nun „mit Elan die Modernisierung des Schulungsmaterials“ an – und beseitigt dabei ja vielleicht auch die ein oder andere Unklarheit.

Außerdem mache das Beispiel deutlich, dass es sinnvoll sein könne, „sich über einzelne Fragen bundesweit noch einmal abzustimmen.” Bröchler werde das Thema daher mit in eine der nächsten Besprechungen der Bundeswahlleiterin mit den Landeswahlleitern nehmen.