Europawahl in Berlin: Verwirrende Hinweise für Wahlhelfer

In Berlin und Brandenburg gibt es scheinbar unterschiedliche Vorgaben, wann ein Stimmzettel ungültig ist. Das Schulungsmaterial für Wahlvorstände sorgt nicht für ausreichend Klarheit. Von Daniel Böldt und Lotte Buschenhagen

Europawahl in Berlin: Verwirrende Hinweise für Wahlhelfer
Foto: dpa/Christoph Soeder

Schwerwiegender sind die Einwände eines Wahlhelfers, die uns per Mail erreichten. Sie betreffen die Vorgaben, wann ein Stimmzettel gültig zu werten ist und wann nicht. Das wird in Berlin und Brandenburg offenbar sehr unterschiedlich bewertet.

Ein Beispiel aus dem Schulungsmaterial für Wahlvorstände: ein negativer Kommentar auf dem Wahlzettel in der Zeile einer Partei, die nicht angekreuzt wurde. In diesem Szenario würde Brandenburg laut Schulungsmaterial die Stimme als ungültig werten, Berlin aber als gültig.

Im Bundeswahlgesetz heißt es: Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel unter anderem „einen Zusatz oder Vorbehalt enthält“.