Berlins Antisemitismusbeauftragter hält Demo-Verbote am 1. Mai für möglich

Samuel Salzborn sieht im Paragraf 14 des Versammlungsfreiheitsgesetzes die Grundlage für ein Verbot von antisemitischen Protesten. Exklusiv aus dem Checkpoint. Von Julius Betschka

Berlins Antisemitismusbeauftragter hält Demo-Verbote am 1. Mai für möglich
Demonstrierende auf dem Hermannplatz mit Palästina-Fahnen. (Archivbild) Foto: Achille Abboud/Imago

Antisemitismus II: Berlins Antisemitismusbeauftragter Samuel Salzborn fordert vor dem ersten Mai ein schärferes Vorgehen gegen antisemitische Proteste. Er sieht eine rechtliche Grundlage für das Verbot von Demonstrationen wie am vergangenen Wochenende. Salzborn sagte dem Checkpoint: „Da es immer wieder zu Versammlungen kommt, die dem antisemitischen Terror gegen Israel mit antiisraelischen Parolen sekundieren und dabei nicht nur zahlreiche Formen von antiisraelischem Antisemitismus artikulieren, sondern sich der antisemitische Hass, wie auch am Wochenende, direkt gegen Jüdinnen und Juden richtet, scheinen mir die Grundlagen für die Prüfung von Verbotsverfügungen vorzuliegen.“

Das sei nach Paragraf 14 des Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes möglich, argumentiert Salzborn. Versammlungen könnten aufgelöst oder eingeschränkt werden, wenn „gegen eine nationale, durch rassistische Zuschreibung beschriebene, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe […] zum Hass aufgestachelt“ wird. Auch ein Bezug zu internationalen Hass-Kampagnen könne ein Verbotsgrund sein. Salzborn: „Antisemitische Versammlungen finden regelmäßig statt, wenn Israel auf antisemitischen Terror reagiert. Es wäre wichtig zu sehen, dass solche Versammlungen eben in einem Kontext internationaler antisemitischer Kampagnen stattfinden.“ Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte am Wochenende getwittert: „Für Judenfeindlichkeit gibt es in unserer Gesellschaft keinen Platz.“ Schön wär’s.