Berliner Schulen dürfen keine Maskenpflicht verhängen – der Bundestag schon
Schulen dürfen nicht von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, um eine Maskenpflicht durchzusetzen. In einem prominenteren Haus geht das aber. Aus dem Checkpoint. Von Robert Ide und Thomas Lippold
An Berlins Schulen ist die Maskenpflicht kurz vor den Osterferien fallen gelassen worden, obwohl die Schulverwaltung das Tragen „weiterhin dringend“ empfiehlt. Schulen dürfen dies aber nicht durch das Hausrecht durchsetzen, denn dies sei ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte, heißt es aus der Senatsverwaltung. Da aber Berlin nicht gleich Berlin ist, vertritt man im Bundestag eine andere Rechtsauffassung. Im Parlament gilt laut Hausanordnung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bis Ende April „für alle Räume sowie für alle Verkehrsflächen und Aufzugsanlagen der Gebäude“. Gibt es womöglich eine politische Virusvariante?