Berliner Schulen dürfen keine Maskenpflicht verhängen – der Bundestag schon

Schulen dürfen nicht von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, um eine Maskenpflicht durchzusetzen. In einem prominenteren Haus geht das aber. Aus dem Checkpoint. Von Robert Ide und Thomas Lippold

Berliner Schulen dürfen keine Maskenpflicht verhängen – der Bundestag schon
Eine Maske liegt in einer ersten Klasse an einer Grundschule mit Wechselunterricht auf einem Mäppchen neben einer Karte, mit der die Kinder ihre Emotionen gegenüber der Corona-Krise anzeigen können. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

An Berlins Schulen ist die Maskenpflicht kurz vor den Osterferien fallen gelassen worden, obwohl die Schulverwaltung das Tragen „weiterhin dringend“ empfiehlt. Schulen dürfen dies aber nicht durch das Hausrecht durchsetzen, denn dies sei ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte, heißt es aus der Senatsverwaltung. Da aber Berlin nicht gleich Berlin ist, vertritt man im Bundestag eine andere Rechtsauffassung.