Geschenke für Beamte sind verboten – mit ein paar Ausnahmen

Selbst kleine Geschenke sind für Landesbeschäftigte, Beamte und Richter tabu. Das Gesetz dazu wurde gerade aktualisiert. Von Stefan Jacobs

Geschenke für Beamte sind verboten – mit ein paar Ausnahmen
Foto: Doris Spiekermann-Klaas

Die Finanzverwaltung hat die AV BuG (für Laien: Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen) aktualisiert. Faustregel: Auch kleine Geschenke (z.B. Faxpapier?) sind für Landesbeschäftigte, Beamte und Richter tabu. Allgemeine Ausnahmen gelten nur für Dankesgaben von Bürgern wie Amt-aber-glücklich-Blumensträuße (bis 10 Euro), für „geringwertige Gelegenheits- und Werbegeschenke (bis 5 Euro je Vorteilsgeber und Kalenderjahr)“ in klar unbedenklichen Fällen sowie für „geringfügige Dienstleistungen, die die Durchführung eines Dienstgeschäftes erleichtern oder beschleunigen (z.B.