Geschenke für Beamte sind verboten – mit ein paar Ausnahmen
Selbst kleine Geschenke sind für Landesbeschäftigte, Beamte und Richter tabu. Das Gesetz dazu wurde gerade aktualisiert. Von Stefan Jacobs
Die Finanzverwaltung hat die AV BuG (für Laien: Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen) aktualisiert. Faustregel: Auch kleine Geschenke (z.B. Faxpapier?) sind für Landesbeschäftigte, Beamte und Richter tabu. Allgemeine Ausnahmen gelten nur für Dankesgaben von Bürgern wie Amt-aber-glücklich-Blumensträuße (bis 10 Euro), für „geringwertige Gelegenheits- und Werbegeschenke (bis 5 Euro je Vorteilsgeber und Kalenderjahr)“ in klar unbedenklichen Fällen sowie für „geringfügige Dienstleistungen, die die Durchführung eines Dienstgeschäftes erleichtern oder beschleunigen (z.B.