Wenn Behörden miteinander Pingpong spielen: Leuchtreklame-Verbot in Berlin wird nicht kontrolliert
Ab 22 Uhr sollen Berlins Werbetafeln eigentlich ausgeschaltet bleiben, doch der Praxischeck sieht anders aus. Für Kontrollen fehlen klare Zuständigkeiten. Von Daniel Böldt

Seit dem 1. September gilt die – Achtung, einmal tief Luft holen, bitte – Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung. Diese sieht unter anderem vor, dass Werbeanlagen zwischen 22 und 16 Uhr dunkel bleiben müssen. Ein kurzer Realitätscheck am Montag um 23 Uhr auf der Müllerstraße im Wedding. Der Rewe-Schriftzug: leuchtet. Die Wall-Werbetafel: leuchtet. Das Fitness-Studio: leuchtet.
Hm, fordert da keiner zum Stecker-Ziehen auf? Nö, sagt das Bezirksamt Mitte auf Checkpoint-Anfrage und lädt stattdessen lieber zu einer Partie Behörden-Ping-Pong ein: „Da die Verordnung bislang keine Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände vorsieht, führt das Ordnungsamt derzeit auch keine Kontrollen diesbezüglich durch“, erklärt ein Sprecher. Die Durchsetzung müsse auf Senatsebene geklärt werden (Ping).
Die sieht die „Zuständigkeit für den Vollzug“ jedoch eindeutig bei den Bezirksämtern (Pong). So steht es in einem Brief von Wirtschaftssenator Stephan Schwarz an die Bezirksbürgermeister:innen, der dem Checkpoint vorliegt. „Im Interesse einer effektiven Verbrauchsreduktion wird es erforderlich sein, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen und erforderlichenfalls durchzusetzen“, mahnt der Senator.
Gleichzeitig sei ihm bewusst, dass „die Durchsetzung dieser neuen Vorgaben einen zusätzlichen Aufwand begründen und die Bezirksämter vor Herausforderungen“ stellen wird. „Deshalb ist mir daran gelegen, die Bezirke hier bestmöglich zu unterstützen.“ Wie? Na klar, mit einer Videokonferenz. Hier soll es um „Abstimmung von Vollzugsmaßnahmen und die Entwicklung von Auslegungshilfen zur Verordnung“. Mit ein bisschen Glück ist man in ein paar Wochen damit fertig und hat es dann auch schon fast geschafft: Die Verordnung läuft am 28. Februar aus.