Nach Hamas-Verbot durch Innenministerium: Berliner Staatsanwaltschaft wertet „From the river to the sea“ pauschal als strafrechtlich relevant

Bisher wurde die Parole von der Justiz erst aufgrund des Kontextes als Gewaltaufruf gedeutet. Wegen der neuen Vereinsverbote gilt sie nun als Kennzeichen von Terrororganisationen. Von Daniel Böldt.

Nach Hamas-Verbot durch Innenministerium: Berliner Staatsanwaltschaft wertet „From the river to the sea“ pauschal als strafrechtlich relevant
Foto: dpa/Boris Roessler

Die Verbotsverfügung von SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser für die Terrororganisation Hamas könnte weitreichendere Konsequenzen für pro-palästinensischen Demonstrationen in Berlin haben als gedacht. Der Grund: Die Verbotsverfügung listet als Kennzeichen der Hamas auch die Parole „Vom Fluss bis zum Meer“.

„From the river to sea, palastine will be free“ wird auf vielen pro-palästinensischen Demonstrationen gerufen.