Nach Hamas-Verbot durch Innenministerium: Berliner Staatsanwaltschaft wertet „From the river to the sea“ pauschal als strafrechtlich relevant

Bisher wurde die Parole von der Justiz erst aufgrund des Kontextes als Gewaltaufruf gedeutet. Wegen der neuen Vereinsverbote gilt sie nun als Kennzeichen von Terrororganisationen. Von Daniel Böldt.

Nach Hamas-Verbot durch Innenministerium: Berliner Staatsanwaltschaft wertet „From the river to the sea“ pauschal als strafrechtlich relevant
Foto: dpa/Boris Roessler

Die Verbotsverfügung von SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser für die Terrororganisation Hamas könnte weitreichendere Konsequenzen für pro-palästinensischen Demonstrationen in Berlin haben als gedacht. Der Grund: Die Verbotsverfügung listet als Kennzeichen der Hamas auch die Parole „Vom Fluss bis zum Meer“.

„From the river to sea, palastine will be free“ wird auf vielen pro-palästinensischen Demonstrationen gerufen. Der Satz bedeutet, dass Palästina frei sein soll, vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – was das gesamte Gebiet, auf dem heute auch der Staat Israel existiert, miteinschließt.

Bisher bewertete die Berliner Staatsanwaltschaft die Parole nicht per se als strafbar. Nur wenn sie im konkreten Kontext einen Aufruf zu Gewalt und Terror darstellt, sei ein Anfangsverdacht auf Volksverhetzung gegeben.

Das gelte zwar weiterhin, teilte die Staatsanwaltschaft dem Checkpoint nun mit, durch die Verbotsverfügung vom Bund sieht sie die Parole aber dennoch „pauschal und kontextunabhängig als strafrechtlich relevant“ – unter anderem in Hinblick auf das Verbreiten von Propagandamitteln und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Herausfordernd könnte diese Bewertung für die Berliner Polizei werden. Diese dürfte die weitverbreitete Parole auf pro-palästinensischen Demonstrationen wohl nun nicht mehr tolerieren.