Bezirksamt-Mitglieder bleiben auf ihren Posten – egal, wie die Berlin-Wahl ausgeht
Falls sich Mehrheitsverhältnisse auf Lokalebene ändern, bleiben Bürgermeister und Spitzenpersonal trotzdem im Amt. Das hat nun die Innenverwaltung klargestellt. Von Daniel Böldt
Die Wiederholungswahl soll das Vertrauen in die Demokratie wiederherstellen, wird Landeswahlleiter Stephan Bröchler nicht müde zu betonen. Doch die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) könnten genau das Gegenteil bewirken. Da die Mitglieder der Bezirksämter zu Beamten auf Zeit ernannt werden und nur mit einer Zwei-Drittelmehrheit von der BVV wieder abgewählt werden können, droht folgendes Szenario: Bezirksbürgermeister und -stadträte bleiben im Amt, obwohl sie nach der Wiederholungswahl gar keine Mehrheit dafür haben.
Das Problem ist lange bekannt (T+) – so richtig kümmern wollte sich darum keiner. Nun stellt die Senatsinnenverwaltung sechs Tage vor der Wahl klar: Beamtenrecht schlägt Demokratieprinzip. In einem Brief, der am Montag an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Bezirke verschickt wurde und dem Checkpoint vorliegt, heißt es: „Auch im Fall einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse in der BVV bleiben gewählte Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister sowie die weiteren Bezirksamtsmitglieder im Amt, da diese […] von der BVV für die Dauer der Wahlperiode gewählt werden und die Wahlperiode ununterbrochen fortgesetzt wird.“ Es kommentiert die Washington Post: Democracy dies in the Wiederholungswahl.