„Entscheidungszeitpunkt noch nicht absehbar“: Bundesverfassungsgericht grübelt noch über Berliner Wahlwiederholung

In Karlsruhe sind gleich zwei Verfahren offen: Ob die Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl rechtens war und ob die Bundestagswahl in Berlin erneut stattfindet. Wie ist der Stand? Von Lorenz Maroldt.

„Entscheidungszeitpunkt noch nicht absehbar“: Bundesverfassungsgericht grübelt noch über Berliner Wahlwiederholung
Foto: dpa/Uli Deck

Die Chaoswahlen von 2021 und ihre Folgen werden uns also weiter beschäftigen – auch aus einem anderen, fast vergessenen Grund: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob die Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl überhaupt rechtens war, steht noch aus. Und in einem zweiten Verfahren wird geklärt, ob und wenn ja welche Teile der Bundestagswahl wiederholt werden müssen.

Eigentlich unvorstellbar, aber es würde irgendwie zu Berlin passen: Pünktlich zum Marathon im Herbst 2023 wird per Gerichtsbeschluss Franziska Giffey wieder zur Regierenden Bürgermeisterin ernannt und ein Remake der Bundestagswahl von 2021 aufgeführt.