Urteil des Bundesverfassungsgerichts: In 455 Berliner Wahlbezirken muss die Bundestagswahl wiederholt werden
und täglich grüßt: die Wahlwiederholung! Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass auch Teile der verkorksten Bundestagswahl vom 26. September 2021 in Berlin wiederholt werden müssen. Genau genommen betrifft das 455 der 2256 Berliner Wahllokale, also fast ziemlich genau jedes Fünfte. Ob auch Ihre Stimme am 11. Februar 2024 nochmal gefragt ist, können Sie auf der Karte in diesem Text nachschauen.
Fest steht schon jetzt: Die Wahlwiederholung wird auf die Zusammensetzung des Parlaments nur minimalen Einfluss haben, da bundesweit gesehen nur rund 0,9 Prozent der Wahlberechtigten zur Abstimmung aufgerufen sind.