Baustadtrat Schmidt will Anordnung für Brandschutzprüfung in Haus Rigaer Straße 94 umgehen
Man komme den Handlungspflichten nach, sagt Schmidt, festgestellte Mängel seien schnell behebbar. Was genau wurde laut Protokoll beanstandet? Von Ann-Kathrin Hipp.
In Friedrichshain-Kreuzberg schreibt „Der Baustadtrat & der Brandschutzstreit“ sein nächstes Kapitel.Nachdem das Verwaltungsgericht Florian Schmidt (Grüne) in der vergangenen Woche dazu verpflichtet hat, dafür zu sorgen, dass der Eigentümer und dessen Gutachter den Brandschutz in der Rigaer Straße 94 prüfen können, klagt Schmidt jetzt gegen diesen Beschluss. Die Anordnung, das „Betreten der Wohnungen zu ermöglichen“, soll aufgehoben werden. Die Begründung: Am 09.03.2021 habe eine Mitarbeiterin Schmidts im Gebäudekomplex bereits eine Brandschutzbegehung durchgeführt und damit unter Beweis gestellt, dass das Bezirksamt seinen Handlungspflichten nachkommt. Zwar seien bei der Begehung eine Reihe von Mängeln festgestellt worden, allerdings wiesen diese „weder einzeln noch in ihre Gesamtheit“ eine Intensität auf, die eine Nutzungsuntersagung rechtfertigen würde. Die meisten Mängel ließen sich schnell beheben, was bei einer Nachkontrolle durch Schmidts Mitarbeiter:innen überprüft werden könne.
Dem Checkpoint liegt das Protokoll der „Zustandsbesichtigung“ vor. Darin heißt es u.a.: „Zum Teil lose Geländer oder einzelne Traillen“ / „Elektrische Kabel mit Ausputzsteckdosen für die Beleuchtung des Treppenhauses liegen z.T. frei“ / teilweise fehlende Treppenhausbeleuchtung; Beleuchtung der Kellergänge fehlt / „Am Elektroverteilerkasten fehlt die Tür“ / Dachgeschoss: „Lagerung von Holz“, „vermüllt“ und „mit Sperrmüll vollgestellt“ / „ehemaliger Wohnungseingang massiv geschlossen“ und mit „OSB-Platten bekleidet“ / „Treppenhausfenster nicht mehr vorhanden, Öffnung mit Lochblech von außen verschlossen“ / Tür im Heizungsraum „ohne Feuerwiderstand“. Und, ganz wichtig (!): „In allen Aufenthaltsräumen, Fluren in den Wohnungen, sowie auf jedem Treppenpodest vor den Wohnungseingangstüren waren Rauchmelder installiert.“ Das musste wohl drinstehen. Dass das Protokoll so akzeptiert wird, bleibt trotzdem unwahrscheinlich.