Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde zur Wiederholungswahl ab
Apropos schöner Wählen: Fast zwei Jahre nach der Wiederholungswahl in Berlin hat das Bundesverfassungsgericht nun in der Hauptsache entschieden: Die Wahl (also die Wiederholung) war rechtmäßig, die Verfassungsbeschwerde der SPD-Abgeordneten Jan Lehmann und Matthias Kollatz wurde abgelehnt. Lehmann kommentiert: „Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache jetzt entschieden hat, auch wenn ich die Folgen für problematisch halte.