Klimaprotest nur mit Genehmigung? CDU Berlin blamiert sich mit fehlenden Grundgesetz-Kenntnissen

Politiker sollten die Grundrechte aus dem Effeff beherrschen. Allerdings hat die CDU-Fraktion etwas Nachholbedarf beim Thema Versammlungsfreiheit. Wir klären auf. Von Nina Breher

Klimaprotest nur mit Genehmigung? CDU Berlin blamiert sich mit fehlenden Grundgesetz-Kenntnissen
Polizisten schieben einen Wagen bei einer Blockade der Letzten Generation auf der Autobahn 100 auf den Standstreifen. Foto: dpa/Paul Zinken

Trotz einer Woche Senatspause hat die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus trotzdem Zeit, ihr fehlendes Wissen über das Grundrecht zu demonstrieren. Auf Twitter ließ Fraktionsvorsitzender Dirk Stettner verlauten, Aktionen der „Letzten Generation“ seien „nicht genehmigt“, das sei „illegal“. Auf Widerspruch reagierte die Fraktion mit aus juristischer Sicht abenteuerlichen Ausführungen. Faktencheckpoint: Die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) regelt, dass Versammlungen angemeldet werden müssen. Genehmigt werden müssen sie nicht. Gilt auch für zivilen Ungehorsam. Also immer mit der Ruhe.