Trotz Diktatur-Vergleich: Verfassungsrichter Müller entscheidet über Wahlwiederholung
Apropos Wahlkampf: Ob die Wahl überhaupt am 12. Februar stattfinden kann, hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in der Hand. Die Richter müssen in den kommenden Wochen über eine Annahme der Verfassungsbeschwerde von 45 Berliner Politikern entscheiden und darüber, ob die Wahl bis zu einer Entscheidung verschoben würde. Eine Frist dafür gibt es nicht, beeilen will man sich schon.
Mitverantwortlich für die Entscheidung ist ausgerechnet Verfassungsrichter Peter Müller. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht auf Checkpoint-Nachfrage. Er hatte die Berlin-Wahl mit Verhältnissen in einer Diktatur verglichen. Eine eigene Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat der Ex-FDP-Abgeordnete Marcel Luthe: „Kein anderer Beteiligter außer mir hat sich die Mühe gemacht, Originalprotokolle zu lesen“, sagte Luthe. „Es ist schon erstaunlich, wie viele Kollegen hier eine ganz starke Meinung zur Wahlwiederholung haben.“