„Kann sich noch einige Zeit verzögern“: Bundestagsabgeordnete verstoßen gegen Transparenzgesetz

Spätestens im Januar hätten die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte und Beteiligungen offenlegen müssen. Passiert ist bis heute: Nichts. Ein Kommentar samt Appell. Von Lorenz Maroldt

„Kann sich noch einige Zeit verzögern“: Bundestagsabgeordnete verstoßen gegen Transparenzgesetz
Die Bundestagsabgeordneten lassen sich weiter Zeit mit der Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte und verstoßen damit gegen das Transparenzgesetz. Foto: imago/Florian Gärtner

Sie nehmen es mit Regeln und Gesetzen nicht so genau? Ja, Sie sind gemeint! Ok, dann haben Sie immerhin etwas gemein mit den Bundestagsabgeordneten. Denn die müssen spätestens drei Monate nach der Konstituierung des Parlaments ihre Nebeneinkünfte und Beteiligungen offenlegen (§ 45 AbgG) – das wäre im Januar gewesen (richtig, das Thema hatten wir Anfang des Jahres schon mal). Jetzt sind neun Monate rum, und ein kleiner Checkpoint-Check ergibt: Nichts hat sich getan.

Lapidar steht in den Profilen stattdessen weiterhin unter dem Punkt „Veröffentlichungspflichtige Angaben“: „Kann sich noch einige Zeit verzögern“ – angeblich ist der Umfang der Auskünfte nach der Novelle des Abgeordnetengesetzes (seit 19.