„Kann sich noch einige Zeit verzögern“: Bundestagsabgeordnete verstoßen gegen Transparenzgesetz

Spätestens im Januar hätten die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte und Beteiligungen offenlegen müssen. Passiert ist bis heute: Nichts. Ein Kommentar samt Appell. Von Lorenz Maroldt

„Kann sich noch einige Zeit verzögern“: Bundestagsabgeordnete verstoßen gegen Transparenzgesetz
Die Bundestagsabgeordneten lassen sich weiter Zeit mit der Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte und verstoßen damit gegen das Transparenzgesetz. Foto: imago/Florian Gärtner

Sie nehmen es mit Regeln und Gesetzen nicht so genau? Ja, Sie sind gemeint! Ok, dann haben Sie immerhin etwas gemein mit den Bundestagsabgeordneten. Denn die müssen spätestens drei Monate nach der Konstituierung des Parlaments ihre Nebeneinkünfte und Beteiligungen offenlegen (§ 45 AbgG) – das wäre im Januar gewesen (richtig, das Thema hatten wir Anfang des Jahres schon mal). Jetzt sind neun Monate rum, und ein kleiner Checkpoint-Check ergibt: Nichts hat sich getan.

Lapidar steht in den Profilen stattdessen weiterhin unter dem Punkt „Veröffentlichungspflichtige Angaben“: „Kann sich noch einige Zeit verzögern“ – angeblich ist der Umfang der Auskünfte nach der Novelle des Abgeordnetengesetzes (seit 19. Oktober 2021 in Kraft) „noch nicht abschließend geklärt“. Wann es endlich so weit ist? Keine Antwort – die Verwaltung schreibt uns aktuell dazu nur: „Zu einem möglichen Zeitpunkt von Veröffentlichungen kann derzeit noch keine Auskunft erteilt werden.“ Aber warum fangen die Abgeordneten nicht einfach schon mal selbst an mit ein paar Auskünften? Gute Gründe für Transparenz gibt‘s genug (Stichwort Maskendeals).

Ein Vorschlag, um da mal ein bisschen Dynamik reinzubringen: Unter denjenigen, die sich bis zum Ende dieser Woche trauen, sich ans Gesetz zu halten, verlosen wir drei original Checkpoint-Tassen fürs Bundestagsbüro (kann dann gerne mit rein in die Angaben). Vielleicht hilft dem einen oder der anderen auch ein Blick ins Grundgesetz über die Hürde (Artikel 38, Absatz 1) – demnach sind Abgeordnete nicht an Aufträge und Weisungen gebunden, sondern „nur ihrem Gewissen unterworfen“ (auch dem schlechten). Mal sehen, ob jemand eins hat.