Nun doch keine Restaurants auf Berlins Straßen

Selbst in Friedrichshain-Kreuzberg, wo die Idee „Pop-up-Straßenlokale“ geboren wurde, ist das Thema wohl vom Tisch. Zu hoch die bürokratischen Hürden. Von Robert Ide

Nun doch keine Restaurants auf Berlins Straßen
Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Unwirtlich bleibt die Lage für Berlins Wirte. Der Plan, einfach Tische auf die Straßen zu stellen, um trotz mehr Abstand nicht zu wenige Gäste zu haben, wirkt inzwischen wie bestellt und nicht abgeholt. Jeder Antrag für mehr Außenplätze muss laut Senatsvorgabe von den Bezirken einzeln geprüft werden. In den „Hinweisen zum Umgang mit Außengastronomieflächen in ‚Corona-Zeiten‘“ aus der Verkehrsverwaltung wird eine Sondernutzungserlaubnis „nach vorangegangener Einzelfallprüfung“ verlangt. Laut den neuen Tischregeln, die dem Checkpoint vorliegen, dürfen Bürgersteige und Fahrbahnen nur unter bestimmten Bedingungen freigegeben werden:

– Gewährleistung einer „störungsfreien, sicheren Begehbarkeit“ auf Gehwegen.

– keine Inanspruchnahme von „Parkplätzen für behinderte Menschen, E-Ladeparkplätzen, Carsharing-Parkplätzen, Be- und Entladezonen“. Außerdem dürfe der fließende Verkehr nicht gestört werden.

– keine Inanspruchnahme von Hauptstraßen. Und: „Ob in einer Nebenstraße eine Entscheidung zugunsten der Sondernutzung vorstellbar wäre, bedarf stets einer intensiven Prüfung seitens des Bezirksamtes. Die Ermessensabwägung einschließlich der Verhältnismäßigkeitsprüfung sollte gut dokumentiert werden, wenn im Ergebnis eine Erlaubniserteilung beabsichtigt ist.“

Das Ergebnis der Erlaubnisse steht angesichts dieses Verfahrens jetzt schon fest. Friedrichshain-Kreuzberg hat zumindest kapituliert: Die Idee, Tische auf Straßen zu stellen, ist abgeräumt.