Wahlkampf-Schleichwerbung? Wie ein Ex-Polizeivizepräsident für die CDU wirbt
Der Werber verschleiert, dass er im Auftrag wirbt. Was sonst Schleichwerbung heißt, ist für die CDU im Berliner Südwesten eine „Wahlempfehlung“. Von Nina Breher.
Wir bleiben beim Thema Wahlkampfmanöver – und bei der CDU. Einige Steglitz-Zehlendorfer dürften geschluckt haben, als sie ein persönlich adressiertes Schreiben vom „Polizeivizepräsident a.D.“ aus dem Briefkasten fischten, schlichte Schreibmaschinenschrift auf weißem Umschlag. Darin: Ein ebenso schlichter Brief, in dem – das wird erst am Ende des ersten Absatzes klar – Ex-Polizeipräsident Gerd Neubeck dafür wirbt, Thomas Heilmann in den Bundestag zu wählen, weil er sich vorbildlich gegen Kriminalität einsetze.
„Wahlwerbung, die nicht als solche ausgewiesen ist“ schreibt eine, die den Brief erhalten hat. Tatsächlich: Die E-Mail-Adresse Neubecks endet auf „@heilmann.berlin“, Straße und Hausnummer unter Neubecks Namen sind die des CDU-Bezirksverbands. Aber kein Parteilogo, kein Hinweis auf Wahlwerbung. Zumindest für kommerzielle persönlich adressierte Briefkastenwerbung gilt: Spätestens nach dem Öffnen muss sie als solche erkennbar sein. Schleichwerbung also? Die CDU SteZe weicht (stellvertretend für Heilmann) aus. „Jeder Leser des Briefes versteht sofort, dass es sich um eine Wahlempfehlung handelt“, schreibt sie dem Checkpoint. Ach ja? Lassen wir einen weiteren Adressaten des Schreibens sprechen: „Jetzt werde ich schon vom Ex-Polizeipräsidenten persönlich angeschrieben…“ Überlegt hat sich das die Werbeagentur der Partei, sagte Heilmann der Morgenpost. Auch das Porto für das irreführende Schreiben zahlt natürlich nicht der Vize-Polizeipräsident a.D., sondern die CDU.