19.300 angezeigte Beleidigungen, drei Durchsuchungen – eine wegen Müller

Nach einer Beleidigung im Netz schaltete Müller die Justiz ein. Es folgte eine – im Nachhinein rechtswidrige – Durchsuchung. Das harte Durchgreifen war ungewöhnlich, kam jetzt heraus. Von Anke Myrrhe und Alexander Fröhlich

19.300 angezeigte Beleidigungen, drei Durchsuchungen – eine wegen Müller
Dass sich ein Senatsmitglied mit einer Strafanzeige direkt an den Leiter der Staatsanwaltschaft wendet, wie in diesem Fall Michael Müller (SPD), ist ebenso ungewöhnlich wie die Härte des Vorgehens. Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Mit Normalität hat das, was der Regierende Bürgermeister mit seiner Intervention bei der Staatsanwaltschaft erreicht hat, hingegen wenig zu tun. Sie erinnern sich an die Geschichte von Karina F.? (CP vom 14.5.) Ihre Wohnung war durchsucht worden, nachdem sie im April 2019 ein gefälschtes Foto bei Facebook gepostet hatte: Es zeigte Michael Müller mit einem Schild, auf dem „Alle nach #Berlin“ steht und den Eindruck erwecken könnte, der Regierende Bürgermeister heiße hier alle Bootsflüchtlinge willkommen. Müller gefiel das nicht: Er schrieb dem Leitenden Oberstaatsanwalt Jörg Raupach persönlich einen Brief („Strafantrag des Dienstvorgesetzten“), eine rekordverdächtige Woche später teilte die Staatsanwaltschaft dem Landeskriminalamt mit: „Die Ermittlungen sind aufzunehmen.“ Es folgte die Durchsuchung bei Karina F. im Februar 2020, Handys und Tablets wurden beschlagnahmt – was sich später als rechtswidrig herausstellte: Eine Strafkammer des Landgerichts urteilte, es handele sich bei dem Facebook-Post schlicht „um eine Meinungsäußerung“. 

Dass sich ein Senatsmitglied mit einer Strafanzeige direkt an den Leiter der Staatsanwaltschaft wendet, ist ebenso ungewöhnlich wie die Härte des Vorgehens. Und die Tatsache, dass der Leitenden Oberstaatsanwalt Jörg Raupach nicht wie üblich die Amtsanwaltschaft Berlin mit dem Verfahren betraute, sondern die Staatsanwaltschaft – wie eine Aussage des Justizsenators im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses im Mai deutlich macht. Ob in den Jahren 2019 bis 2021 weitere Fälle gegeben habe, in denen die Berliner Strafverfolgungsbehörden Durchsuchungen veranlasst haben, um Beweismittel für einen Verdacht der üblen Nachrede oder der Verleumdung aufzufinden“, wollte CDU-Rechtsexperte Sven Rissmann wissen, „und – falls ja – wie viele?“ Antwort Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne): „Von daher kann ich ihnen nur mitteilen, dass ihre Frage ungeachtet des Umstands, dass Verfahren wegen Verleumdung oder übler Nachrede überwiegend bei der Amtsanwaltschaft Berlin geführt werden, nicht beantwortet werden kann. Eine gesonderte statistische Erfassung der abgefragten Parameter, die eine entsprechende Eingrenzung der Verfahren im elektronischen Daten-Verwaltungssystem der Staatsanwaltschaft ermöglichen würde, ist nicht erfolgt.“

Erfolgt ist nun allerdings eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Peter Trapp an die Innenverwaltung: „Wie oft wurde im Jahr 2020 bei dem Straftatbestand Beleidigung Deliktschlüsselzahl 673000 der Anwendungsfall „Durchsuchung“ in Poliks angelegt?“ Im Deliktschlüsselzahl 673000 der Polizeilichen Kriminalstatistik werden alle Beleidigungstatbestände nach §§ 185-187 (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) und 189 StGB (Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener) erfasst. Also: Wie häufig wurde bei Beleidigungstatbestände – wie im Fall von Müllers Strafantrag – eine Durchsuchung angeordnet? Antwort der Innenverwaltung: „Im Jahr 2020 wurde der erfragte Straftatbestand mit dem genannten Anwendungsfall dreimal angelegt.“ Anders ausgedrückt: Im Jahr 2020 wurden 19.319 Beleidigungsstraftaten erfasst, bei 0,015 Prozent der Verfahren gab es Durchsuchungen, in Zahlen: 3. Eine davon wegen des beleidigten Regierenden höchstpersönlich.